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Medizinrecht 

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Apothekenrecht

Das Apothekenrecht regelt den Betrieb von Apotheken. Die Sonderstellung des Apothekers als Betreiber eines Handelsgewerbes und als Freiberufler wird insbesondere im Apothekergesetz (ApoG), in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und dem Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. 

Wir beraten und vertreten Apotheker in sämtlichen Bereichen der Ausübung ihrer Tätigkeit, unter anderem bei der Gründung von Apotheken, der Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden, der Gestaltung von Kooperationsverträgen, der Errichtung von Filialapotheken, der Durchführung von Versandhandel, der Abgabe und Übernahme von Apotheken sowie bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden.

Apothekenrecht

Arbeitsrecht für Heilberufe 

Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere medizinische Leistungserbringer im Individualarbeitsrecht in folgenden Bereichen 

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen,

  • Prüfung und Gestaltung von Chefarztverträgen, 

  • Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, 

  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten, 

  • Fertigung von Abmahnungen, 

  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen inklusive Abfindungszahlungen, 

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen 

Arbetsrecht Heilberufe

Arzthaftungsrecht

Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte und Haftpflichtversicherer bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehlern sowie Schmerzensgeldansprüchen von Patienten außergerichtlich und gerichtlich. 

Vor dem Hintergrund einer stark anwachsenden Zahl von Haftpflichtprozessen sehen sich Ärzte, Zahnärzte und Haftpflichtversicherer vermehrt der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von berechtigen und unberechtigten Haftpflichtansprüchen durch Patienten ausgesetzt.

 

Unsere Tätigkeit schließt auch die Vertretung vor den zuständigen Schlichtungsstellen ein.

Arzthaftungsrecht

Arztstrafrecht

Wir verteidigen Ärzte und Zahnärzte in Strafrechtsfällen, insbesondere bei dem Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines ärztlichen Kunstfehlers oder dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges. 

Soweit es nach umfassender Überprüfung des erhobenen strafrechtlichen Vorwurfs möglich ist, versuchen wir intensiv, eine außergerichtliche Beendigung des Strafverfahrens zu erwirken.

Arztstrafrecht

Berufsrecht für Heilberufe 

Die Gesamtheit der den Berufszugang und die Berufsausübung regelnden Normen wird als Berufsrecht bezeichnet. Geregelt ist dies insbesondere in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder sowie in den Berufsfortbildungs- und Weiterbildungsordnungen. 

Wir vertreten Heilberufler in sämtlichen berufsrechtlichen Angelegenheiten mit den jeweils zuständigen Kammern, insbesondere bei der Erhebung des Vorwurfs berufsrechtlicher Verfehlungen, bei Patientenbeschwerden, der Durchführung unzulässiger Werbung sowie bei der Anerkennung von Weiterbildungszeiten.

Berufsrecht für Heilberufe
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Integrierte Versorgung

Wir beraten und vertreten Ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten, Apotheker und sonstige medizinische Leistungserbringer beim Abschluss von Integrationsverträgen gemäß § 140 a SGB V.

Integrierte Versorgung

Kooperationen

Die sich verändernde Struktur des Gesundheitswesens, verbunden mit sinkenden Honorareinnahmen und steigenden Praxiskosten, veranlasst eine zunehmende Zahl von Leistungserbringern, Kooperationen mit anderen Leistungserbringern einzugehen. 

Wir unterstützen hierbei, beraten und vertreten Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und sonstige Leistungserbringer bei der Gestaltung und Erarbeitung örtlicher und überörtlicher Kooperationskonzepte und deren Durchführung. 

Wir erarbeiten die erforderlichen Kooperationsverträge, insbesondere für örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken sowie Apparate- Laborgemeinschaften usw. Außerdem erarbeiten wir Job-Sharing-Verträge, Belegarztverträge, Verträge für Praxisnetze oder sonstige Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung der sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der neuesten Rechtsprechung.

Darüber hinaus konzipieren und gestalten wir die Verbindung ambulanter und stationärer Versorgungskonzepte.

Kooperaton

Praxisabgabe & Praxisübernahme 

Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte; Psychotherapeuten und sonstige medizinische Leistungserbringer umfassend beim Kauf und Verkauf von Arztpraxen und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir überprüfen vorhandene Verträge, vertreten Sie in Vertragsverhandlungen und erarbeiten alle erforderlichen Verträge. 

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vertretung in den Nachbesetzungsverfahren vor den zuständigen Zulassungsausschüssen für Ärzte und Zahnärzte sowie vor den Sozialgerichten.

Praxisabgabe und Übernahme

Psychotherapeutenrecht

Seit dem In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes am 01.01.1999 sind die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten den ärztlichen Leistungserbringern weitestgehend gleichgestellt.

Wir beraten und vertreten Psychotherapeuten in entsprechender Anwendung der Regelungen für Ärzte unter Berücksichtigung der trotz der Gleichstellung für diese Berufsgruppe bestehenden Besonderheiten.

Wir beraten und vertreten Psychotherapeuten, bei der Praxisgründung, der Praxisübernahme sowie der Praxisabgabe. Wir überprüfen vorhandene Verträge und erarbeiten die erforderlichen Verträge.

Wir vertreten Psychotherapeuten in den Zulassungsverfahren bei den Zulassungsausschüssen, den Berufungsausschüssen sowie erforderlichenfalls in den sozialgerichtlichen Verfahren.

Psychotherapeutenrecht

Werbe- und Wettbewerbsrecht

Wir beraten und vertreten Ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten

  • bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und deren Durchführung 

  • in patent- und urheberrechtlichen Fragen

  • bei der Eintragung von Marken beim zuständigen Patentamt

  • bei Markenrechtsstreitigkeiten

  • bei unlauterer Werbung durch Konkurrenten (Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Klageverfahren)

Werberecht
Zahnarztrecht

Zahnarztrecht

Für Zahnärzte ergeben sich grundsätzlich die gleichen Rechtsfragen wie für Ärzte. Wir beraten und vertreten Zahnärzte entsprechend umfassend unter Berücksichtigung der zahnärztlichen Besonderheiten, insbesondere bei der Praxisgründung, der Praxisabgabe und Praxisübernahme sowie bei der Gestaltung und Umsetzung von Kooperationskonzepten. Wir übernehmen die Prüfung vorhandener Verträge und die Erarbeitung von Verträgen.

 

Wir vertreten Zahnärzte in sämtlichen berufsrechtlichen Auseinandersetzungen mit den zuständigen Kammern, insbesondere bei berufsrechtlichen Verfehlungen der Durchführung unzulässiger Werbung.

Zulassungsrecht 

Wir vertreten Ärzte, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und sonstige Kooperationsformen bei Bestehen von Zulassungsbeschränkungen in den jeweiligen Planungsbezirken in den Nachbesetzungsverfahren bei den Zulassungs- und Berufungsausschüssen für Ärzte und Zahnärzte, gegenüber den zuständigen Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie in den Verfahren vor den Sozialgerichten. 

Wir übernehmen die Vertretung in Zulassungserteilungs- und Entziehungsverfahren sowie in den Verfahren zur Erlangung von Sonderbedarfszulassungen.

zulassungsrecht
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